Die zehn Verbote (117)

Wenn so ein aufrechter Freidemokrat und manchmal auch ein angstgetriebener christlich-sozialer Demokrat den ihnen umfragemäßig davongelaufenen beziehungsweise dicht auf den Fersen hockenden Grünen mal wieder so richtig eins auswischen will, dann bricht das Wörtchen »Verbotspartei« aus seinem (und manchmal auch ihrem) Munde. Denn mit nichts, so scheinen diese etwas schlichten Gemüter zu denke, kann man dem Wahlvolk einen größeren Horrorschauer den Rücken hinabjagen lassen als mit dieser Wortkombination.

Unterstützt werden sie dabei von mutig schreibenden Journalisten wie dem immer wieder zu diesem Behufe in Talkshows á la Markus Lanz eingeladenen Wolfram Weimer oder – fast noch viel besser – jenem neuen konservativen Aushängeschild des Spiegel, Alexander Neubacher, der mit seiner »Gegendarstellung« genannten Kolumne das linksliberale Spiegelimage so ein bisschen aufmischen soll. Doch was bei seinem Vorgänger Jan Fleischhauer, der mit seinem »Schwarzen Kanal« über die letzten Jahre diese Rolle trefflich erfüllte, manches Mal ein schön zu lesender Seitenhieb (selten nur Frontalangriff) auf so manche linksgrünantiautoritärfeministischengendergerechten Irrungen und Wirrungen der Vergangenheit und auch der Gegenwart war (immerhin fühlte er sich in jungen Jahren selbst als deren Teil), gerät bei seinem Nachfolger zu einem weinerlichen Schreckenszenario, das der Spiegel nun wirklich nicht verdient hat.

Als Beleg der bei grüner Machtübernahme auf uns herabbrechende Verbotsbevormundung führt er beispielhaft das Schottergartenverbot an, mit dem die Grünen in der NRW-Stadt Velbert dem freien Bürger verbieten wollen, die üblicherweise mit Pflanzen bewachsenen Vorgärten durch Schotterlandschaften zu ersetzen. Da sollte der gute Mann aber mal ganz schnell nach Frankfurt kommen, wo schon seit Jahren unter dem Verbotsdiktat einer Vorgartensatzung untersagt wird, Grünflächen vor den Wohnhäusern solcherart zu verschandeln. Die durch eine solche naturorientierte Verbotsdiktatur geknechtete Frankfurter Bevölkerung scheint das aber mehrheitlich nicht so beeindruckt zu haben, machten sie die Grünen doch bei der Europawahl zur stärksten Partei.

Aber viel mehr als Schotterverbot und historische Veggiedayforderung, die ja mittlerweile Einzug in die Verkaufsvitrinen selbst der Billigdiscounter gehalten hat, fällt den Verbotsparteianklägern aber eigentlich nicht ein. Doch, da gab es doch noch die Forderung eines Grünen, den Menschen dieses Landes aus klimarettender Sicht nur noch drei Flüge im Jahr zuzubilligen. Der Versuch, aus dieser Beschneidung individueller Freiheit (nur fliegen ist schöner) einen Skandal zu machen, verpuffte allerdings sehr schnell, da ja schließlich die überwiegende Mehrheit so gut wie nie mehr als drei Flüge pro Jahr macht. Wobei an der Idee eigentlich was dran ist: ähnlich wie beim CO2-Emissionshandel könnte man doch die Gesamtzahl an Flügen, die ja nun bekanntermaßen ein riesiger Klimakiller sind, begrenzen. Jeder Bürger hat ein Freikontingent von zum Beispiel drei Flügen und kann dann nicht benutzte Flugrechte an die verkaufen, die mehr fliegen wollen oder zu müssen meinen. Wie ein solcher Verkauf organisiert werden kann, bedarf noch genauerer Überlegungen. Eines allerdings steht fest, die Ticketmafia á la Viagogo ist vom Handel ausgeschlossen.

Auf die im Titel angesprochenen zehn Verbote bin ich ja jetzt gar nicht gekommen. Wer also verbotsmäßig fündig werden will, der lese außer der Bibel noch das Strafgesetzbuch, da wimmelt es nur so von Verboten. Und daran sind die Grünen nun wirklich nicht schuld.

Jochen Vielhauer

Anmerkung: in einer vergangenen Meckerei habe ich unseren grünen Verkehrsminister kritisiert, dass er das Seniorenticket trotz seniler Bettflucht nur für Spätaufsteher machen wollte. Das hat er korrigiert: ab Januar gibt es neben dem normalen Seniorenticket, das ab 9 Uhr gilt, auch eine etwas teurere Variante für die Frühaufsteher. Na also, geht doch.

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